top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reba Studio
Inhaber: René Bauche
Lise-Meitner-Straße 14
31303 Burgdorf
A. Grundlegende Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Reba Studio und gewerblichen Kunden sowie Selbstständigen. Sie betreffen sowohl Leistungen im Bereich Social Media (Teil B) als auch Foto- und Videoproduktionen (Teil C).
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch Reba Studio.
2. Vertragspartner und Definitionen
Vertragspartner sind Reba Studio und der jeweilige Kunde. Die folgenden Begriffe gelten verbindlich:
-
Leistungsbeginn: Der erste Tag der aktiven Leistungserbringung
-
Revisionsschleife: Eine durch den Kunden angestoßene Änderungsrunde in der Postproduktion
-
Produktionstag: Ein Drehtag mit bis zu acht Stunden Vor-Ort-Einsatz
3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag entsteht durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch konkludentes Handeln.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Reba Studio wirksam.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Materialien und Nutzungsrechte rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen Reba Studio zur Anpassung von Fristen und zur gesonderten Berechnung des Mehraufwands.
5. Zahlungsbedingungen (allgemein)
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen werden bis spätestens zum 25. eines Monats gestellt, fällig sind sie bis zum 2. des Folgemonats.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie zusätzliche Mahnkosten. Skonto wird nicht gewährt.
B. Leistungen im Bereich Social Media
6. Leistungsumfang
Reba Studio bietet Leistungen rund um Social Media an. Diese umfassen unter anderem:
-
Full Social Media Betreuung
(Strategie, Content-Produktion, Redaktionsplanung, Posting, Community-Management)
-
Nur Content-Produktion
(Foto- und Videoproduktion für Social Media, auf Wunsch inkl. Schnitt und Formatierung)
-
Social Media Advertising (Ads)
(Konzeption, Umsetzung und Betreuung bezahlter Werbekampagnen)
-
Schulungen und Workshops
(Einzel- oder Gruppenschulungen rund um Content Creation, Posting-Strategien, Plattform-Know-how)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und wird individuell auf den Kunden abgestimmt.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit wird individuell vereinbart. Nach Ablauf ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Die Kündigung bedarf der Textform:
E-Mail: info ( AT ) reba-studio.de
oder schriftlich an die oben genannte Adresse.
8. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag ist jeweils bis zum 2. Kalendertag des Leistungsmonats zu begleichen.
Ein verspäteter Zahlungseingang kann zur
Aussetzung der Leistung führen.
8a. Nicht wahrgenommene Termine und Leistungsübertragungen
Kann der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang durch den Kunden nicht erfüllt werden – z. B. durch das Nicht-Wahrnehmen notwendiger Termine – so ist eine einmalige Übertragung der ausstehenden Leistungen in den Folgemonat möglich.
Diese Leistungen verfallen jedoch ersatzlos, wenn sie auch im Folgemonat nicht in Anspruch genommen werden.
Liegt die Nichterfüllung der Leistung bei Reba Studio, so bleibt der Leistungsanspruch des Kunden in vollem Umfang bestehen.
9. Kommunikation
Eine Stunde Kommunikationsaufwand pro Monat, wird mit 20€ netto Pauschal berechnet . Darüber hinaus gehende Zeit wird mit 80 € netto pro angefangener Stunde berechnet.
10. Werbeanzeigen (Ads)
Die Media-Budgets für Ads werden direkt über das Konto des Kunden abgewickelt.
Reba Studio erhebt zusätzlich eine Agenturpauschale laut Angebot.
11. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte an erstellten Inhalten für die im Angebot genannten Plattformen.
Für weitere Verwendungen ist eine separate
schriftliche Vereinbarung notwendig.
C. Foto- und Videoproduktion
12. Produktionsumfang
Reba Studio erstellt visuelle Medien gemäß der im Angebot definierten Leistungsbeschreibung. Ein Produktionstag umfasst maximal acht Stunden. Pro Foto oder Video ist eine Revisionsschleife enthalten.
13. Budget und Zusatzleistungen
Das vereinbarte Budget deckt die Produktion gemäß Konzept ab. Eine erste Änderungsschleife (max. 1 Arbeitstag) ist inklusive.
Weitere Änderungen gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Wetterbedingte Verschiebungen sowie Änderungen durch den Kunden nach Projektstart gehen zu dessen Lasten.
14. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt in drei Schritten wenn nichts anderes vereinbart ist.
-
30 % bei Auftragserteilung
-
40 % nach Abschluss der Dreharbeiten
-
30 % nach finaler Abnahme
Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsstellung.
15. Abnahme und Nachbesserung
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Rohschnitts keine schriftliche Mängelrüge eingeht.
Weitere Korrekturen über die im Angebot enthaltene Revisionsschleife hinaus werden mit 80 € netto pro Stunde berechnet.
16. Fahrtkosten und Anfahrt
Für Drehorte im Umkreis von 50 km wird eine Pauschale von 0,35 €/km (einfache Strecke) berechnet.
Zwischen 50 und 200 km fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 99 € an.
Entfernungen über 200 km werden individuell kalkuliert.
17. Musik- und Tonrechte
Drei Musikvorschläge sind im Angebot enthalten.
Zwei weitere Alternativen sind kostenfrei.
Weitere Musiksuchen oder Lizenzen sind gesondert zu vergüten.
Für die Klärung urheberrechtlicher Fragen (z. B. GEMA, GVL) ist der Kunde verantwortlich.
Bei Nutzung trendender Sounds entbindet der Kunde Reba Studio von jeglicher Haftung.
18. Archivierung
Die finale Fassung wird 6 Monate kostenfrei in einer Cloud archiviert. Eine Verlängerung auf 12 Monate kostet 500 € netto.
Die Archivierung des Rohmaterials auf Festplatte (12 Monate) kostet 1.000 € netto, jedes Folgejahr 250 € netto.
D. Schlussbestimmungen
19. Haftung
Reba Studio haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen sowie für Körper-, Gesundheits- und Lebensschäden.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Reba Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
20. Datenschutz und Vertraulichkeit
Reba Studio behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß DSGVO. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus.
21. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der Kontrolle beider Parteien (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streik) entbinden temporär von der Vertragserfüllungspflicht.
22. Aufrechnung und Abtretung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Abtretungen und die Beauftragung von Subunternehmern bedürfen der Zustimmung von Reba Studio.
23. Änderung der AGB
Reba Studio behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn kein Widerspruch binnen 4 Wochen erfolgt.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
25. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – ist Hannover.
Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen Angebots von Reba Studio und werden mit Unterzeichnung verbindlich vereinbart.
Stand: Januar 2022
Letzte formale Aktualisierung: Juli 2025 (nur Adressdaten angepasst)
bottom of page