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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
REBA Studio
Lise-Meitner-Straße 14 · 31303 Burgdorf
E-Mail: info@reba-studio.de · Tel: 05136 8785605
A. Grundlegende Bestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von REBA Studio gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn REBA Studio ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Rechtsträger und Vertragsparteien
(1) REBA Studio ist ein Teil der Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G. mit Sitz in 31303 Burgdorf.
(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G.. REBA Studio tritt nach außen als geschäftliche Einheit dieser Gesellschaft auf.
(3) Mitwirkungspflichten, Erklärungen und Leistungen von REBA Studio gelten stets als Handlungen der Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G.
3. Definitionen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
– Leistungen: sämtliche von REBA Studio geschuldeten Tätigkeiten im Bereich Social Media, Foto- und Videoproduktion, Studiovermietung oder Schulung.
– Content-Piece: eine einzelne erstellte Datei oder Produktionseinheit (z. B. ein Reel, Post, Foto oder Video).
– Produktionstag: ein Drehtag bis max. acht Stunden Einsatzzeit vor Ort.
– Rohmaterial: unbearbeitete Original-Bild-, Ton- und Projektdaten.
– Arbeitsergebnis: das dem Kunden final zur Verfügung gestellte, fertiggestellte Material.
B. Vertragsschluss / Leistungserbringung
4. Zustandekommen des Vertrags
(1) Verträge kommen durch Annahme eines schriftlichen Angebots, durch Auftragsbestätigung oder konkludentes Handeln zustande.
(2) Das Angebot definiert Leistungsumfang, Laufzeit, Preis und alle vereinbarten Modalitäten und wird Bestandteil des Vertrags.
5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) REBA Studio erbringt Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann REBA Studio nach § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen und Fristen verlängern.
(4) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
C. Vergütung / Zahlungsbedingungen
6. Preise und Fälligkeit
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen über Social-Media-Betreuung werden am 25. eines Monats gestellt und sind bis zum 2. Kalendertag des Folgemonats zahlbar.
(3) Bei Foto- und Videoproduktionen gilt, sofern nicht abweichend vereinbart: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Dreh, 30 % nach Abnahme, jeweils Zahlungsziel 14 Tage.
(4) Bei Mietstudios ist eine Anzahlung von 50 % bei Buchung zu leisten, Restzahlung nach Nutzung binnen 14 Tagen.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen ist REBA Studio berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Nach zweimaligem Zahlungsverzug ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen, Daten und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G. (§ 449 BGB). Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über.
D. Social-Media-Betreuung
8. Leistungsumfang und Inhalt
Leistungen können Strategie, Content-Planung, Produktion (Foto / Video), Posting, Community-Management, Social Advertising, Schulungen und Beratung umfassen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
9. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Nach Ablauf ist der Vertrag mit Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
(2) Kündigungen sind in Textform an REBA Studio, Lise-Meitner-Straße 14, 31303 Burgdorf oder per E-Mail an info( AT ) reba-studio.de zu richten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Korrekturen / Leistungsausfall
(1) Pro Content-Piece ist eine Revisionsschleife enthalten. Weitere Schleifen werden mit 80 € netto je angefangener Stunde vergütet.
(2) Reba Studio ist während der gesamten Vertragslaufzeit fortlaufend leistungsbereit und hält die vereinbarten Kapazitäten zur Leistungserbringung bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen (z. B. Terminabsprachen, Freigaben, Bereitstellung von Inhalten) rechtzeitig vorzunehmen. Unterbleibt die Mitwirkung, gilt die Leistung als ordnungsgemäß angeboten; ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Nur wenn Reba Studio aus betrieblichen Gründen einen Leistungstermin nicht einhalten kann, werden die Leistungen einmalig in den Folgemonat übertragen.
11. Werbeanzeigen (Ads)
Media-Budgets werden über Kundenkonten abgewickelt. Der Kunde stellt sicher, dass Zahlungsmittel hinterlegt und Richtlinien eingehalten werden. REBA Studio haftet nicht für Sperrungen oder Ablehnungen durch Plattformen.
E. Foto- und Videoproduktion
12. Leistungsumfang / Abnahme
(1) Ein Produktionstag umfasst bis zu acht Stunden Einsatzzeit.
(2) Abnahme gilt nach § 640 II BGB als erfolgt, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge eingeht.
(3) Nachträgliche Änderungen oder Zusatzwünsche werden gesondert berechnet.
13. Rohdaten und Archivierung
(1) Rohmaterial bleibt Eigentum von REBA Studio. Herausgabe nur auf gesonderte schriftliche Vereinbarung gegen Vergütung bis zu 200 % des Produktionshonorars.
(2) Fertige Daten werden 30 Tage nach Projektabschluss kostenlos gespeichert und danach gelöscht, sofern keine Archivierungsvereinbarung besteht.
(3) Archivierung gegen Entgelt: bis 50 GB 49 €, bis 200 GB 99 €, bis 1 TB 249 € netto pro Jahr; darüber hinaus individuell.
14. Reisekosten / Aufwendungen
0,60 € netto pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke). 50–200 km + 99 € Pauschale. Über 200 km oder Übernachtungen nach tatsächlichem Aufwand.
15. Verjährung
Mängel- und Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
F. Mietstudio
16. Buchung und Zahlung
Bei Buchung 50 % Anzahlung; Rest nach Nutzung binnen 14 Tagen. Buchungen sind verbindlich.
17. Haftung und Rückgabe
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden und stellt REBA Studio von Ansprüchen Dritter frei. Technische Störungen oder Netzausfälle begründen keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
G. Schulungen und Workshops
18. Stornierung / Durchführung
Stornierung bis 7 Tage vor Beginn kostenlos, 6–2 Tage 50 %, ab 48 h oder Nichterscheinen 100 % des Honorars. Keine Haftung für Internet- oder Softwareausfälle auf Kundenseite.
H. Urheber- und Nutzungsrechte
19. Rechteübertragung
(1) Urheber der Arbeitsergebnisse ist die Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G..
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß §§ 31 ff. UrhG für die vereinbarten Plattformen und Zeiträume.
(3) Exklusive oder erweiterte Rechte bedürfen schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung.
(4) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
20. Fremdmaterial und Freistellung
Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Bilder, Logos, Musik, Personenabbildungen, Texte etc.) frei von Rechten Dritter sind und alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Der Kunde stellt REBA Studio von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt etwaige Kosten der Rechtsverteidigung.
21. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, stillzuschweigend zu behandeln.
(2) Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
I. Haftung
22. Haftungsbeschränkung
(1) REBA Studio haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal auf den Auftragswert.
(2) Keine Haftung für Reichweitenverluste, Algorithmus- oder Plattformänderungen, Kontosperrungen oder Ausfälle bei Drittplattformen (Meta, TikTok, Google usw.).
(3) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 12 Monaten, ausgenommen Körper-, Gesundheits- und Lebensschäden.
J. Datenschutz
23. Datenschutz und Datenverarbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit
REBA Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kunden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie zur Kommunikation im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Kundenverwaltung).
Eine weitergehende Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung.
Personenbezogene Daten werden nur innerhalb der EU gespeichert und nach Zweckfortfall oder gesetzlichen Fristen gelöscht.
Kunden haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Anfragen: info@reba-studio.de
24. Auftragsverarbeitung / Unterauftragnehmer
Soweit REBA Studio im Auftrag des Kunden Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. REBA Studio darf Unterauftragnehmer einsetzen, die angemessen nach Art. 32 DSGVO verpflichtet sind.
25. Reports und Analytics
Reports werden über datenschutzkonforme Analysetools automatisiert bereitgestellt; eine eigene Archivierung durch REBA Studio erfolgt nicht.
K. Schlussbestimmungen
26. Aufrechnung / Abtretung
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Rechte und Pflichten dürfen ohne Zustimmung von REBA Studio nicht abgetreten werden.
REBA Studio darf geeignete Subunternehmer einsetzen.
27. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (Naturkatastrophen, Behördenakte, Stromausfälle, Netzstörungen etc.) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
28. Schriftform / Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 127 BGB).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
29. Streitbeilegung
REBA Studio nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
30. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von REBA Studio in 31303 Burgdorf.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, nach Wahl von REBA Studio das sachlich zuständige Gericht in Hildesheim (Registergericht) oder Hannover (Leistungsort).
(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
31. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung gilt diejenige rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: Oktober 2025
REBA Studio – Teil der Reba Medienhaus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i. G.
Lise-Meitner-Straße 14 · 31303 Burgdorf
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